Miete & Pacht

Miete und Pacht

Zumeist beginnt jeder Gastronom und Handeltreibende seine gewerbliche Tätigkeit mit der Anmietung von Geschäftsräumen. Ob es sich hierbei um die Produktions-, Lager- oder Verkaufsstätte (unter Umständen sogar alle drei zusammen) handelt, spielt zunächst keine Rolle. Die wichtigste Rolle dabei spielt jedoch, dass regelmäßig ein Geschäftsraummietvertrag abgeschlossen wird, welcher – vor allem für die Mieter – mit erheblichen Risiken verbunden ist.

Bei der Anmietung von Geschäftsräumen ist erhöhte Vorsicht geboten. Vom Enthusiasmus getragen passiert es oft, dass Einzelheiten (das Kleingedruckte) überflogen werden und zukünftigen Ereignissen nicht die Bedeutung beigemessen wird, die diese erfordern.

Der Geschäftsraummietvertrag bietet weitaus weniger Schutz für den Mieter als der Wohnraummietvertrag. Ein einfaches Beispiel hierbei sind die Wartungs- und Reparaturkosten, welche gern auf den Mieter abgewälzt werden.

Auch der Pachtvertrag birgt Risiken. Zunächst sei angemerkt, dass die beiden Vertragstypen eng verwandt sind und gern verwechselt werden. Es bestehen jedoch erhebliche Unterschiede.

Der Mietvertrag betrifft nur die Gebrauchsüberlassung bzw. -gewährung der Räumlichkeiten Der Pachtvertrag dagegen betrifft auch die Fruchtziehung. Die Fruchtziehung ist das Recht des Pächters, aus dem Pachtgegenstand die Früchte zu ziehen.

Auch rechtlich werden die Verträge teilweise unterschiedlich behandelt. So beispielsweise bei der Ermittlung der Kündigungsfrist eines unbefristeten Vertrages, ohne Kündigungsregelung.

  • Geschäftsraummiete:

Zum Schluss des nächsten Kalendervierteljahres, soweit zum dritten Werktag des aktuellen Kalendervierteljahres erfolgt.

Bspw.: Kündigung am 04.07.19, Vertragsende der 31.03.20.

  • Pacht:

Zum Schluss des Pachtjahres, soweit zum dritten Werktag des Halbjahres erfolgt.

Bspw.: Kündigung am 04.07.19, Vertragsende 31.12.20.

Es bietet sich an, derartige Verträge vor Abschluss gründlich überprüfen zu lassen, um sich der Bedeutung der Verpflichtung klar zu werden und über die Risiken aufgeklärt zu sein. Kennt man die Risiken, kann man sich darauf vorbereiten und hat sogeschen nichts zu befürchten.

PP-Legal ist spezialisiert auf:

 

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